Leistungen
Leistungen
Führerscheinklassen
Wir bilden dich aus oder weiter in den folgenden Führerscheinklassen
B od. B197 Auto
BE: PKW mit Anhänger
AM: Roller bis 45km/h
A1: 125er Führerschein
A2: Motorräder bis 35 kw
A: Motorräder aller Leistungsklassen
Übersicht über die Führerscheinklassen
Führerscheinklassen
B /B197
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einem zGM ≤ 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
- Anhänger: bis 750 kg zGM bzw. Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht überschreitet.
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren.
- Einschluss: AM, L
- Hinweis: Klasse B wird in Deutschland auch zum Führen von dreirädrigen Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW erteilt, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
- Anhänger: bis 750 kg zGM bzw. Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht überschreitet.
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren.
- Einschluss: AM, L
- Hinweis: Klasse B wird in Deutschland auch zum Führen von dreirädrigen Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW erteilt, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
(gesonderte Schulung in der Fahrschule erforderlich)
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, deren zGM mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 4250 kg beträgt.
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren
- Einschluss: keine
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, deren zGM mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 4250 kg beträgt.
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren
- Einschluss: keine
BE
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zGM des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss: AM, L
Hinweis: Klasse BE wir in Deutschland auch zum Führen von dreirädrigen Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW erteilt, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss: AM, L
Hinweis: Klasse BE wir in Deutschland auch zum Führen von dreirädrigen Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW erteilt, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Klasse B mit Schlüsselzahl 196
(gesonderte Schulung in der Fahrschule erforderlich)
- Krafträder, auch mit Beiwagen, mit bis zu 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
- Mindestalter: 25 Jahre
- Einschluss: keine
- Krafträder, auch mit Beiwagen, mit bis zu 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
- Mindestalter: 25 Jahre
- Einschluss: keine
Klasse L
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 40 km/h, in Kombination mit Anhängern (mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h bbH, auch Kombinationen dieser Fahrzeuge mit Anhängern
- Mindestalter: 16 Jahre
- Einschluss: keine
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h bbH, auch Kombinationen dieser Fahrzeuge mit Anhängern
- Mindestalter: 16 Jahre
- Einschluss: keine
Klasse AM
- Zweirädrige Kleinkrafträder u. Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit
- max. 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.
- max. 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)
- Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 ccm Hb.; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotor) max. 4 kW Nutzerleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg LM (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
- Mindesalter: 16 Jahre (bzw. 15 Jahre)
- Einschluss: keine
- max. 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.
- max. 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)
- Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 ccm Hb.; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotor) max. 4 kW Nutzerleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg LM (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
- Mindesalter: 16 Jahre (bzw. 15 Jahre)
- Einschluss: keine
Klasse A1
- Krafträder, auch mit Beiwagen, mit bis zu 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und mit einer max. Motorleistung bis zu 15 kW
- Mindestalter: 16 Jahre
- Einschluss: AM
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und mit einer max. Motorleistung bis zu 15 kW
- Mindestalter: 16 Jahre
- Einschluss: AM
Klasse A2
- Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: AM, A1
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: AM, A1
Klasse A
- Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer bbH von mehr als 45 hm/h (mehr als 50 ccm Hubraum, über 35 kW Motorleistung, Verhältnis Leistung/Gewicht von mehr als 0,2 kW/kg)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer bbH von mehr als 45 km/h (mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW Motorleistung)
- Mindestalter: 24 Jahre (bei Direkteinstieg Klasse A)
- Mindestalter: 21 Jahre (bei dreirädrigen Kfz mit mehr als 15 kW)
- Mindestalter: 20 Jahre (bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, praktische Prüfung erforderlich)
- Einschluss: AM, A1, A2
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer bbH von mehr als 45 km/h (mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW Motorleistung)
- Mindestalter: 24 Jahre (bei Direkteinstieg Klasse A)
- Mindestalter: 21 Jahre (bei dreirädrigen Kfz mit mehr als 15 kW)
- Mindestalter: 20 Jahre (bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, praktische Prüfung erforderlich)
- Einschluss: AM, A1, A2
Sicherheit
Jede Fahrschülerin und jeder Fahrschüler von uns bekommt in der Motorradausbildung eine Airbag-Weste, die sich innerhalb von Millisekunden aufbläst, sollte ein Sturz, der mehr als selten vorkommt, dennoch einmal nicht zu vermeiden sein. Diese Weste schützt die Wirbelsäule, den Nacken und den Brustkorb.
Zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=uNU_pS8fZJo