Leistungen
Leistungen
Führerscheinklassen
Wir bilden dich aus oder weiter in den folgenden Führerscheinklassen
B od. B197 Auto
BE: PKW mit Anhänger
AM: Roller bis 45km/h
A1: 125er Führerschein
A2: Motorräder bis 35 kw
A: Motorräder aller Leistungsklassen
Übersicht über die Führerscheinklassen
![fahrerlaubnisklassen-piktogramme[506]](https://tf-fahrerschmiede.de/wp-content/uploads/2020/11/fahrerlaubnisklassen-piktogramme506.jpg)
Führerscheinklassen
- Anhänger: bis 750 kg zGM bzw. Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht überschreitet.
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren.
- Einschluss: AM, L
- Hinweis: Klasse B wird in Deutschland auch zum Führen von dreirädrigen Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW erteilt, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, deren zGM mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 4250 kg beträgt.
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren
- Einschluss: keine
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss: AM, L
Hinweis: Klasse BE wir in Deutschland auch zum Führen von dreirädrigen Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW erteilt, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
- Krafträder, auch mit Beiwagen, mit bis zu 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
- Mindestalter: 25 Jahre
- Einschluss: keine
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h bbH, auch Kombinationen dieser Fahrzeuge mit Anhängern
- Mindestalter: 16 Jahre
- Einschluss: keine
- max. 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.
- max. 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)
- Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 ccm Hb.; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotor) max. 4 kW Nutzerleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg LM (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
- Mindesalter: 16 Jahre (bzw. 15 Jahre)
- Einschluss: keine
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und mit einer max. Motorleistung bis zu 15 kW
- Mindestalter: 16 Jahre
- Einschluss: AM
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: AM, A1
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer bbH von mehr als 45 km/h (mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW Motorleistung)
- Mindestalter: 24 Jahre (bei Direkteinstieg Klasse A)
- Mindestalter: 21 Jahre (bei dreirädrigen Kfz mit mehr als 15 kW)
- Mindestalter: 20 Jahre (bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, praktische Prüfung erforderlich)
- Einschluss: AM, A1, A2
Sicherheit
Jede Fahrschülerin und jeder Fahrschüler von uns bekommt in der Motorradausbildung eine Airbag-Weste, die sich innerhalb von Millisekunden aufbläst, sollte ein Sturz, der mehr als selten vorkommt, dennoch einmal nicht zu vermeiden sein. Diese Weste schützt die Wirbelsäule, den Nacken und den Brustkorb.
Zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=uNU_pS8fZJo

